Unterstützen Sie blinde und sehbehinderte Menschen
mit Ihrem Einkauf

Nachhaltige Mehrwerte für alle Beteiligten

Jedes Unternehmen mit einer Personalstärke von mindestens 20 Mitarbeitern, das keine Arbeitsstellen
mit schwerbehinderten Mitarbeitern besetzt, ist gesetzlich zur Abgabe einer Schwerbehindertenumlage
verpflichtet, um einen Beitrag zur Unterstützung schwerbehinderter Menschen zu leisten. Die Ermittlung
der Ausgleichsabgabe erfolgt über die Personalabteilung Ihres Unternehmens und muss bis zum März
des Folgejahres an das zuständige Integrationsamt gezahlt werden. Als eine von wenigen staatlich
anerkannten Blindenwerkstätten mit Bestandsschutz sind wir trotz der Aufhebung des ursprünglichen
Blindenwarenvertriebsgesetzes eine förderungsfähige Einrichtung.

In dem rechts nebenstehenden AUSGLEICHSABGABERECHNER können Sie auf einfache Weise Ihren in
Abzug zu bringenden Betrag ermitteln. Geben Sie dazu einfach den Betrag Ihres Einkaufs ein.

Durch einen Auftrag an uns können Sie deshalb die gesetzlichen Bestimmungen nach § 140 SGB XI sinnvoll
für sich nutzen, indem Sie 50% der Arbeitsleistung aus unseren Rechnungen auf die von Ihnen abzuführende Ausgleichsabgabe anrechnen. Dadurch erwerben Sie nicht nur einen direkten wirtschaftlichen Vorteil, sondern zeigen soziales Engagement, unterstützen die heimische Wirtschaft und erhalten umweltfreundlich produzierte Waren von erstklassiger Qualität.

So mindern Sie in nur wenigen Schritten Ihre Ausgleichsabgabe
• Sie ermitteln die Höhe der Ausgleichsabgabe
• Wir berechnen für Sie den sich daraus ergebenden Einkaufswert
• Wir beraten Sie umfassend und unterstützen Sie bei der Auswahl von Produkten
• Wir lassen Ihnen ein Angebot zukommen
• Sie erteilen uns den entsprechenden Auftrag
• Wir liefern die Ware sowie die Rechnung an Ihren Wareneinkauf
• Ihre Personalstelle erhält eine Rechnungskopie als Beleg für die Minderung der Ausgleichsabgabe im Folgejahr
• Nach Bezahlung und Buchung dieser Eingangsrechnung sollte eine interne Kostenstellenverrechnung in Höhe des Minderungsbetrages zwischen der Personalkostenstelle und dem Wareneinkauf
erfolgen.

Wie Sie sehen, können Sie auf diese einfache Weise in wenigen Schritten einen erheblichen Mehrwert für Ihr Unternehmen erwirtschaften.

Gerne stehen Ihnen unsere langjährigen, erfahrenen Mitarbeiter auch im Vorfeld beratend zur Seite.

Seriosität und Transparenz auf allen Ebenen
Als langjährig bestehende Blindenwerkstätte, die bereits seit über 20 Jahren aktiv und aus vollster Überzeugung den Inklusionsgedanken umsetzt, ist es uns ein großes Bedürfnis, uns von unseriösen Anbietern abzuheben.
Wie in nahezu allen sozialen Bereichen wird auch im Bereich der Fertigung von Blindenwaren missbräuchlich mit Begrifflichkeiten umgegangen, sodass hier besondere Vorsicht geboten ist.


Nur staatlich anerkannte Blindenwerkstätten wie die 
unsere sind dazu befähigt, Rechnungen auszustellen, die eine Minderung der Ausgleichsabgabe bewirken.
Sie finden uns daher gemeinsam mit allen weiteren staatlich anerkannten Blindenwerkstätten im, von der Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg herausgegebenen, Verzeichnis der anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen.

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