Ausgleichsabgabe reduzieren
Ausgezeichnete Qualität
den Bedürftigen helfen
Produktsuche
Meistverkaufte Produkte
-
Geschirrtücher & Schürzen
Gruben- & Arbeitshandtuch blau, ca. 50 x 75 cm, 100 % Baumwolle
€ 13,30 In den Warenkorb
Neue Produkte
Kundenbewertungen
Häufig gestellte Fragen
In einer staatlich anerkannten Blindenwerkstätte können blinde und sehbehinderte Menschen ihren Fähigkeiten entsprechend ihrer Arbeit nachgehen. In Blindenwerkstätten werden handwerklich perfekt hergestellte Produkte von besonders guter Qualität angefertigt. Die Produktvielfalt erstreckt sich dabei von Web-, Strick-, Korb- und Seilwaren, Besen und Bürsten über bis hin zu Wäscheklammern und Kerzen. Produkte von staatlich anerkannten Einrichtungen werden dabei durch ein spezielles Symbol gekennzeichnet.
Sie kaufen die Gutscheine im Shop und verschenken sie an Familie, Freunde und Bekannte. Diese können die Gutscheine dann beim Stöbern im Shop einlösen.
Unserer speziell eingerichteten Arbeitsplätze sind nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen, sondern auch für Menschen mit anderen Behinderungen geschaffen. Die Versandkostenpauschale beinhaltet also nicht nur Porto und Verpackung, sondern fördert auch unsere anderen behindertengerechte Arbeitsplätze.
Nach Erhalt der Ware können Sie die Rechnung innerhalb von 14 Tagen bezahlen.
Unsere Mitarbeiter*innen in der Kundenbetreuung haben immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen. Sie erreichen sie telefonisch unter 05766 / 94 33 00 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr. Des Weiteren können Sie uns per Mail unter: kundenservice@bws-loccum.de oder per Fax an 05766 / 94 33 05 eine Nachricht hinterlassen, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
Häufig gestellte Fragen
Die Ausgleichsabgabe müssen in Deutschland Arbeitgeber an das zuständige Integrationsamt entrichten, wenn mindestens 20 Arbeitsplätze im Unternehmen vorhanden sind, diese aber nicht mit den gesetzlich vorgegebenen Pflichtarbeitsplätzen besetzt sind. Sie können beim Kauf von Blindenware 50 Prozent der auf der Rechnung ausgewiesenen ablöseberechtigten Blinden-Arbeitsleistung auf die Ausgleichsabgabe anrechnen.
Sie kaufen die Gutscheine im B2B-Shop und verschenken sie an Freunde, Mitarbeiter und Bekannte. Diese können die Gutscheine dann im Verbraucher-Shop einlösen.
Unserer speziell eingerichteten Arbeitsplätze sind nicht nur für blinde und sehbehinderte Menschen, sondern auch für Menschen mit anderen Behinderungen geschaffen. Die Versandkostenpauschale beinhaltet also nicht nur Porto und Verpackung, sondern fördert auch unsere anderen behindertengerechte Arbeitsplätze.
Nach Erhalt der Ware können Sie die Rechnung innerhalb von 14 Tagen bezahlen.
Unsere Mitarbeiter*innen in der Kundenbetreuung haben immer ein offenes Ohr für Ihre Fragen. Sie erreichen sie telefonisch unter 05766 / 94 33 00 von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 13.00 Uhr. Des Weiteren können Sie uns per Mail unter: kundenservice@bws-loccum.de oder per Fax an 05766 / 94 33 05 eine Nachricht hinterlassen, wir werden uns umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen.
In einer staatlich anerkannten Blindenwerkstätte können blinde und sehbehinderte Menschen ihren Fähigkeiten entsprechend ihrer Arbeit nachgehen. Die Anerkennung wurde gem. des ehemaligen Blindenwarenvertriebsgesetz BliWaG zugesprochen. Lediglich staatlich anerkannte Blindenwerkstätten sind berechtigt, die Ausgleichsabgabe gem. § 226 i.V.m. § 223 SGB IX auszuweisen.